Wann bin ich eigentlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Eine Aufforderung vom Finanzamt muss nicht verbindlich sein bzw. kann man auch ohne eine Aufforderung zur Abgabe verpflichtet sein.
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u.a. in diesen Fällen:
Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €.
Es wurde ein Freibetrag (Lohnsteuermerkmal) eingetragen.
Es wurden Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld, Elterngeld) etc. über 410 € bezogen.
Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse. Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (der nicht pauschal versteuert wurde).
Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
Es liegen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vor.
Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der Ehepartner verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Wann lohnt sich freiwillig die Abgabe einer Steuererklärung?
Auch wenn Ihre persönliche steuerliche Situation also nicht unter den oben angeführten Fällen auftaucht, sollten Sie trotzdem ggf eine Steuererklärung einreichen.
Das liegt unter anderem daran, dass das Finanzamt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, aber auch Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) nur die pauschalen Sätze bzw. Freibeträge abzieht. Wenn Ihre individuellen Ausgaben höher sind, können Sie diese nur in der Einkommensteuererklärung geltend machen, ansonsten fallen sie unter den Tisch.