Dazu ein paar Worte vorweg: Der Gesetzgeber hat in den 60er Jahren auf Drängen der Gewerkschaften nach bezahlbarer Steuerberatung für ihre Mitglieder im Steuerberatungsgesetz den Lohnsteuerhilfeverein geschaffen. Es handelt sich dabei um eine Selbsthilfeeinrichtung initiiert von Arbeitnehmer für Arbeitnehmer, um ihnen im Bereich Lohnsteuersachen zu helfen. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, dass sich alle Arbeitnehmer eine günstige steuerliche Beratung Leistung konnten. Mit dem nach Einkommen gestaffelten Mitgliedsbeitrag, sind alle Leistungen des Vereines inkludiert.
Zu den Leistungen zählen die Beratung sowie die Erstellung der Steuererklärung bezüglich der Einkommensteuer, wie auch auf der Startseite erläutert. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, dass die Steuerbescheide überprüft werden und bei Abweichung Unterstützung geleistet wird. Vom Einspruchsverfahren bis hin zum Klageweg vor dem Finanzgericht.
Lohnsteuerhilfevereine stehen ihren Mitgliedern bei Problemen mit der Einkommensteuererklärung mit Rat und Tat zur Seite. Problemfelder in einer Einkommensteuererklärung können unter anderem das Kindergeld, die Eigenheimzulage mit Kinderzulage, die Lohnsteuermäßigung oder einfach Steuerbescheide sein. Nebenbei können auch noch Rechtsmittel geprüft werden, um gegen die Bescheide der Behörde vorzugehen.
Jeder Lohnsteuerhilfeverein bedarf aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Anerkennung. Hier geht es zu unserer Anerkennungsurkunde.
Ausserdem wird jeder Verein wird durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Die Aufsichtsbehörde prüft in dem Lohnhilfesteuerverein die Eignung der Beratungsleiter in fachlicher und persönlicher Hinsicht. Wir achten auch selbst sehr darauf, dass sich sowohl Beratungsstellenleiter als auch Angestellte kontinuierlich weiter fortbilden.
Bei der Tätigkeit ist auch unser Lohnhilfesteuerverein an bestimmte strenge gesetzliche Vorschriften gebunden. Für uns gelten die gleichen Gesetze wie für den Steuerberater. Die Vereine haben die Hilfe, die sie ratsuchenden Menschen anbieten sachgemäß und gewissenhaft auszuüben. Des Weiteren unterliegen wir der Schweigepflicht. Auch sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Fall des Eintritts eines Vermögensschadens vorzuhalten.
Als unser Mitglied erhalten Sie mit dem Steuerberater vergleichbare Leistungen (übrigens: unser Beratungstellenleiter ist Steuerberater) zu einem erheblich geringerem Preis. Dabei brauchen Sie
hinsichtlich der Qualität keine Abstriche zu machen.
Überzeugt? Hier geht es zur Mitgliedschaft.